Familienhilfe & Erziehungsbeistand

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und die Erziehungsbeistandschaft (EB) sind ambulante Unterstützungsangebote im Rahmen der Jugendhilfe. Sie richten sich an Familien, Kinder und Jugendliche, die vor besonderen Herausforderungen stehen und im Alltag Unterstützung benötigen. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu entwickeln und neue Perspektiven zu schaffen – immer mit dem Fokus auf Eigenständigkeit und Selbstverantwortung.

  • Kompetenzentwicklung im Alltag: Unterstützung bei der Haushaltsführung, Budgetplanung und Strukturierung des Familienalltags.
  • Finanzielle Stabilisierung: Hilfe beim Beantragen von Sozialleistungen und bei der Sicherstellung der Grundversorgung.
  • Gesundheitsvorsorge: Unterstützung bei der Organisation von Arztbesuchen und der Einhaltung von Vorsorgeterminen.
  • Erziehungsaufgaben meistern: Anleitung zur konsequenten und liebevollen Erziehung, Konfliktbewältigung und Kommunikationsförderung.
  • Umgang mit Pubertät: Unterstützung bei herausforderndem Verhalten und Orientierung in der Adoleszenz.
  • Aggressionsbewältigung: Training zur Deeskalation und Förderung eines respektvollen Umgangs.
  • Integration ins soziale Umfeld: Förderung sozialer Kontakte und Unterstützung bei der Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten.
  • Bildungsmöglichkeiten erschließen: Unterstützung bei Schulproblemen und Förderung von Lernstrategien.
  • Freizeit sinnvoll gestalten: Hilfe bei der Organisation von Freizeitaktivitäten und Stärkung sozialer Kompetenzen.
  • Therapie und Förderung: Einleitung von therapeutischen Maßnahmen bei psychischen Belastungen oder Suchterkrankungen.
  • Gefährdung abwenden: Maßnahmen zur Sicherstellung des Kindeswohls bei Verdacht auf Vernachlässigung oder Misshandlung.
  • Zwischenmenschliche Beziehungen stärken: Unterstützung bei Konflikten mit Freunden, Klassenkameraden oder in der Familie.
  • Schul- und Ausbildungssituation meistern: Hilfe bei schulischen Problemen, Motivation für regelmäßigen Schulbesuch oder Unterstützung bei Ausbildungsabbrüchen.
  • Entwicklungsstörungen bewältigen: Förderung der emotionalen und sozialen Kompetenzen durch gezielte pädagogische Maßnahmen.
  • Strafrechtliche Angelegenheiten klären: Begleitung bei Gerichtsprozessen, Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufarbeitung von Straftaten.
  • Umgang mit Sucht: Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Substanzmissbrauch und Vermittlung zu Beratungsstellen.
  • Trennung und Scheidung der Eltern: Emotionale Begleitung und Unterstützung im Umgang mit der veränderten Familiensituation.
  • Vorbereitung auf Selbstständigkeit: Hilfe beim Wohnungswechsel, beim eigenständigen Haushalten und bei der beruflichen Orientierung.

Unsere Besonderheit

Bei uns läuft nichts nach Schema F. Statt Drama und Vorwürfen setzen wir auf echte Begegnung auf Augenhöhe – authentisch, ehrlich und zielorientiert. Unser Team bringt besondere Erfahrung im Umgang mit Substanzmissbrauch und strafrechtlich relevantem Verhalten mit. Wir nehmen Menschen so, wie sie sind, und arbeiten gemeinsam daran, die persönlichen Stärken zu entfalten.

Tätigkeitsgebiet

Unser Sitz befindet sich in Rendsburg und wir sind im Umkreis von 40 Kilometern aktiv. Das bedeutet, dass wir flexibel und schnell vor Ort sind, um Familien und Jugendliche direkt in ihrem Lebensumfeld zu unterstützen.

Voraussetzungen & weiteres Vorgehen

Die Jugendhilfe kann von jedem beantragt werden, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. In der Regel werden die Kosten von der zuständigen Behörde übernommen. Wir unterstützen gerne bei der Antragsstellung und beraten unverbindlich zu den Möglichkeiten.

Bei Fragen oder Interesse – einfach Kontakt aufnehmen!

Rechtliche Grundlage

Die Sozialpädagogische Familienhilfe fällt unter den § 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe), die Erziehungsbeistandschaft unter den § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer).